Änderungen bei Replay und Werbung

Neue Regelung Replay TV

Die bisherige Verfügbarkeit von Replay in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In unseren Nachbarländern sowie in anderen Märkten müssen Replay Rechte mit den einzelnen Sendern und für die jeweiligen Sendungen separat verhandelt werden. D.h. Replay ist dort kostenpflichtig und nur für die Sendungen und Sender verfügbar, mit denen man einen Vertrag dazu hat. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Replay über alle Sender in der Schweiz ist im sogenannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT12) geregelt.

Nun haben einige Sender angemerkt, dass ihnen mit dem bestehenden Replay TV in der Schweiz wichtige Werbeeinnahmen verloren gehen.

Um das beliebte Replay TV weiter anbieten zu können, haben wir uns als gesamte TV-Branche auf einen Kompromiss geeinigt, der in der neuen sogenannten Branchenvereinbarung geregelt ist.

FAQ

Fragen

Antworten

Warum verändert sich Replay bzw. die zeitversetzte TV-Nutzung?

Die bisherige Verfügbarkeit von Replay in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In unseren Nachbarländern sowie in anderen Märkten müssen Replay Rechte mit den einzelnen Sendern und für die jeweiligen Sendungen separat verhandelt werden. D.h. Replay ist dort kostenpflichtig und nur für die Sendungen und Sender verfügbar, mit denen man einen Vertrag dazu hat. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Replay über alle Sender in der Schweiz ist im sogenannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT12) geregelt.

Nun haben einige Sender angemerkt, dass ihnen mit dem bestehenden Replay TV in der Schweiz wichtige Werbeeinnahmen verloren gehen. Um das beliebte Replay TV überhaupt weiter anbieten zu können, haben wir uns als gesamte TV-Branche auf einen Kompromiss geeinigt, der in der neuen sogenannten Branchenvereinbarung geregelt ist.

Warum haben die Verbreiter dem Anliegen der Sender zugestimmt?

Die Branchenvereinbarung war ein Kompromiss, um das beliebte Replay TV überhaupt weiter anbieten zu können. Es gab schlicht keine Alternative. Wenn die Verbreiter die Vereinbarung nicht akzeptiert hätten, hätte sich das TV-Erlebnis für die Endkund*innen langfristig wohl deutlich verschlechtert, da die Replay Rechte - wie in den Nachbarländern - einzeln mit den Sendern und für die jeweiligen Sendungen hätten verhandelt werden müssen.

Was verändert sich genau?

Die Kund*innen bekommen auf den teilnehmenden Sendern neu dynamische TV-Werbung ausgespielt, wenn sie:

- Eine Replay Sendung schauen

- Eine begonnene Sendung von vorne anschauen (Startover)

- Aufgenommene Sendungen in den ersten 7 Tagen schauen (Replay Fenster)

- Live-Pause drücken im Live, Replay oder in den Aufnahmen

Welche Werbeformen kommen neu?

Den Kund*innen werden folgende neuen Werbeformen ausgespielt:

- Start Ads: Kurzer Werbespot zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen

- FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird.

- Pause Ads: Statische Werbung nach Drücken der Pausentaste im Live- oder zeitversetzten Fernsehen.

Was ändert sich für die Kunden?

Die Kunden müssen zwar Werbeblöcke schauen und können diese nicht mehr wie bisher überspulen, jedoch sind diese Werbeblöcke in jedem Fall kürzer als die Originalwerbung im Signal war.

Welche Möglichkeiten haben die Kunden die Werbung zu umgehen?

Die Verbreiter haben unterschiedliche Bezahl-Optionen im Angebot, damit müssen die Kund*innen keine dynamische TV-Werbung schauen und können die Pausenwerbung einfach mit einem Klick überspringen.

Was umfasst zeitversetztes Fernsehen?

Zeitversetztes Fernsehen beinhaltet:

- Aufnahmen (7 Tage)

- Live Pause

- Start-over

- Replay TV

Warum sind auch Aufnahmen und Live-Pause betroffen?

Der Einsatz dieser neuen Werbeformen gehört zur Abmachung im Rahmen der Branchenvereinbarung, weil diese Funktionen ebenfalls unter zeitversetzte Fernsehnutzung fallen.

Welche Sender sind betroffen?

Kund*innen können auf der Mehrheit der TV-Sender weiterhin, wie gewohnt Replay TV schauen. Aktuell planen nur primär rund 20 deutsche und Schweizer Privatfernsehsender die neuen Werbemöglichkeiten einzusetzen (Darunter RTL, Sat1, Pro 7, 3+ etc.). (siehe Senderliste)

Was passiert auf den Sendern, die nicht der Branchenvereinbarung beigetreten sind?

Auf diesen Sendern verändert sich nichts.

Kommen mit der Zeit auch neue Sender dazu oder fallen Sender weg?

Es steht allen Sendern frei, jederzeit der Branchenvereinbarung bei- oder auszutreten.

Warum sind nicht alle Sender der Branchenvereinbarung beigetreten?

Diese Frage müssen die einzelnen Sender beantworten.

Kann ich zu einem anderen Anbieter wechseln oder nehmen alle Verbreiter an der Branchenvereinbarung teil?

Alle grossen Verbreiter sind Teil der Branchenvereinbarung. Namentlich:

Swisscom, Sunrise, Quickline, Salt, Zattoo, Yallo, Teleboy etc.

Bei einzelnen regionalen Anbietern kann es sein, dass sie Replay Werbung technisch nicht einführen konnten. Daher müssen Kund*innen bei diesen Anbietern mit erhöhten Preisen für zeitversetztes Fernsehen rechnen.

Was ist der Unterschied zwischen dem gemeinsamen Tarif und der Branchenvereinbarung?

GT steht für Gemeinsamer Tarif. Der GT12 regelt die Tarife, die Weiterverbreiter an die Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) abtreten müssen, um Fernsehinhalte zeitversetzt anbieten zu dürfen.

 

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern um die mutmasslichen monetären Ausfälle der Sender - bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV - zu kompensieren. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Es geht im Grunde um die Sicherung von zeitversetztem Fernsehen in der Schweiz.

Wie sehen die neuen Tarife des GT 12 aus?

siehe separate Tabelle

Wann wird die Branchenvereinbarung aktiv?​

Geplanter Start der neuen Branchenvereinbarung ist der 19. September 2022.

 

Die Senderliste der an der Branchenvereinbarung teilnehmenden Sendern zum Launch:

  • 3plus
  • 4plus
  • 5plus
  • 6plus
  • 7+ Family / NICK Schweiz
  • kabel eins
  • NITRO
  • n-tv
  • ProSieben
  • ProSieben MAXX
  • Puls 8
  • RTL
  • RTLZWEI
  • S1
  • SAT.1
  • SAT.1 GOLD
  • SIXX
  • SUPER RTL
  • TV24
  • TV25
  • VOX
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